Oktober 2015
1. Sinn und Gegenstand der Ordnung
Diese Ordnung enthält Angaben über Ziel, Art und Umfang sowie Regelungen für den Ablauf im „Pflichtfach Chor“.
2. Verantwortlichkeit
Verantwortlich für Programm und Organisation der Chorensembles ist der Professor für Chorleitung. Unterstützt wird er hierbei von einer Assistenz, einer künstlerischen Hilfskraft mit angemessener Stundenzahl sowie einem Chorbüro.
3. Ziele der Chorarbeit
(1) Die Teilnahme an den Hochschulchören soll den Studierenden aller Fachbereiche die Möglichkeit bieten, Erfahrungen im Umgang mit Chorarbeit zu sammeln. Viele Studierende werden in ihrem späteren Berufsleben mit Schul- und sonstigen Laienchören oder Vokalensembles arbeiten, sei es als Leiter, Klavierbegleiter, Solist oder Chorsänger.
(2) Die Teilnahme soll außerdem den Studierenden der Fächer Dirigieren und Gesang auf eine spätere Berufspraxis in Konzert-, Opern- und Rundfunkchören vorbereiten.
(3) Die Konzerte der Hochschulchöre sind neben dem pädagogischen Aspekt auch als Präsentation der Hochschule nach außen zu betrachten.
(4) Die Proben und Konzerte haben aus organisatorischen Gründen Vorrang vor individuellem Unterricht und sonstigen Veranstaltungen innerhalb und außerhalb der Hochschule. Um terminliche Überschneidungen zu vermeiden, sind die für die Chöre eingeteilten Studierenden verpflichtet, ihre Haupt- und Nebenfachlehrer bzw. Projektleiter über die Termine der Chöre zu informieren.
4. Umfang der Chorarbeit
(1) In der Regel finden die Proben wöchentlich in der Vorlesungszeit statt:
Großer Chor der HfM Saar: Mittwochs 18.00 – 20.00 Uhr
Studio Vocale der HfM Saar: Donnerstags 16.00 – 18.00 Uhr
2) Unmittelbar vor Konzerten können Haupt- und Generalprobe auch außerhalb der regulären Probenzeiten stattfinden.
5. Teilnahmemöglichkeiten und Teilnahmeverpflichtung
(1) Alle Studierenden mit Testatpflicht „Chor“ nehmen generell am Großen Chor der HfM teil.
(2) Externe oder Nichtpflichtige sind herzlich in allen Chorensembles willkommen. Über ihre Teilnahme entscheidet der Chorleiter.
6. Anwesenheit und Probenablauf
(1) Jedes Chormitglied (unabhängig von der Testatpflicht) muss bei allen Proben anwesend sein und trägt sich vor der Probe in eine Anwesenheitsliste ein. Mehr als zweimaliges Fehlen im Semester kann zur Verweigerung des Testats führen. Eine Beurlaubung für Endproben, Konzerte und Prüfungen kann nur in besonders dringenden Ausnahmefällen erfolgen.
(2) Pünktliches Erscheinen – eingesungen – wird generell vorausgesetzt. Vor den Chorproben des Großen Chors findet um 17.45 Uhr ein freiwilliges Einsingen statt.
Mehrmaliges Verspäten kann ebenfalls die Verweigerung des Testats und den Ausschluss vom Projekt zur Folge haben.
(3) Jedes Chormitglied ist verpflichtet, sich die Chornoten aus der Bibliothek eigenständig zu besorgen. Externe erhalten das Notenmaterial gegen eine Schutzgebühr vom Chorbüro.
7. Organisation der Hochschulchöre und Informationspflicht der Studierenden
(1) Das Chorbüro organisiert und verwaltet alle Belange der Chorensembles der HfM Saar.
Ansprechpartner sind
– Prof. Georg Grün (Professor für Chorleitung)
– Christian v. Blohn (Dozent für Chorleitung)
– Mauro Barbierato (Leiter des Chorbüros / Dozent für Chorleitung)
– die/der „HiWi“
(2) Alle wichtigen Informationen zur Chorarbeit werden auf der Homepage des CHORWERK der HfM SAAR.
(3) Jeder Studierende ist verpflichtet, sich selbständig über Programm, Probenzeiten oder Besetzungsdetails zu informieren.
Prof. Georg Grün