Oktober 2015

1. Sinn und Gegenstand der Ordnung

Diese Ordnung enthält Angaben über Ziel, Art und Umfang sowie Regelungen für den Ablauf im Studio Vocale Saar.


2. Verantwortlichkeit

Verantwortlich für Programm und Organisation der Chorensembles ist der Professor für Chorleitung. Unterstützt wird er hierbei von einer Assistenz, einer künstlerischen Hilfskraft sowie einem Chorbüro.


3. Ziele der Chorarbeit

(1) Die Teilnahme an den Hochschulchören soll den Studierenden aller Fachbereiche die Möglichkeit bieten, Erfahrungen im Umgang mit Chorarbeit zu sammeln. Viele Studierende werden in ihrem späteren Berufsleben mit Schul- und sonstigen  Laienchören oder Vokalensembles arbeiten, sei es als Leiter, Klavierbegleiter, Solist oder Chorsänger.

(2) Die Konzerte des Studio Vocale sind neben dem pädagogischen Aspekt auch als Präsentation der Klassen im Fach Chorleitung nach außen zu betrachten.

(3) Die Proben und Konzerte haben aus organisatorischen Gründen Vorrang vor individuellem Unterricht und sonstigen Veranstaltungen innerhalb und außerhalb der Hochschule. Um terminliche Überschneidungen zu vermeiden, sind die für die Chöre eingeteilten Studierenden verpflichtet, ihre Haupt- und Nebenfachlehrer bzw. Projektleiter über die Termine der Chöre zu informieren.


4. Umfang der Chorarbeit

(1) In der Regel finden die Proben wöchentlich in der Vorlesungszeit statt:

Studio Vocale Saar:     Donnerstags     16.00 – 18.00 Uhr

2) Unmittelbar vor Konzerten können Haupt- und Generalprobe auch außerhalb der regulären Probenzeiten stattfinden.


5. Teilnahmemöglichkeiten und Teilnahmeverpflichtung

(1) Alle Studierenden mit Testatpflicht „Chorleitung“ müssen am Studio Vocale Saar teilnehmen.

(2) Externe oder Nichtpflichtige sind herzlich in allen Chorensembles willkommen. Über ihre Teilnahme entscheidet der Chorleiter.

(3) Jede/r Studierende (egal in welchem Semester sie/er gerade studiert) muss wenigstens 2 Mal erfolgreich vor dem Chor 15 Minuten Probe halten und dirigieren. Erfolgreich zu dirigieren und 2 Mal im Semester vor dem Chor zu stehen ist eine Voraussetzung um das Testat zu erhalten. Am Anfang des Semester wird eine Liste geben, in welcher detailliert steht, wer, mit welchem Stück und wann man dran ist.


6. Anwesenheit und Probenablauf

(1) Jedes Chormitglied (unabhängig von der Testatpflicht) muss bei allen Proben anwesend sein und trägt sich vor der Probe in eine Anwesenheitsliste ein. Mehr als zweimaliges Fehlen im Semester kann zur Verweigerung des Testats führen. Eine Beurlaubung für Endproben, Konzerte und Prüfungen kann nur in besonders dringenden Ausnahmefällen erfolgen. Ein Fehlen am Tag, an dem man seine 15 Minuten der Probe halten muss, kann ebenso zur Verweigerung des Testats führen.

(2) Pünktliches Erscheinen – eingesungen –  wird generell vorausgesetzt. Es wird eine Verspätung von höchstens 10 Minuten toleriert.

(3) Die Teilnahme an der Methodikstunde vor der Probe (donnerstags 15:00 – 16:00 Uhr) ist offen für alle Studierenden im Fach Dirigieren, allerdings ist die eine Pflichtveranstaltung für diejenige, die an dem Tag dirigieren sollen.

Mehrmaliges Verspäten kann ebenfalls die Verweigerung des Testats und den Ausschluss vom Projekt zur Folge haben.


7. Organisation der Hochschulchöre und Informationspflicht der Studierenden

(1) Das Chorbüro organisiert und verwaltet alle Belange der Chorensembles der HfM Saar.

Ansprechpartner sind

-Prof. Georg Grün (Professor für Chorleitung)

– Christian v. Blohn (Dozent für Chorleitung)

– Mauro Barbierato (Leiter des Chorbüros / Dozent für Chorleitung)

– die/der „HiWi“

(2) Alle wichtigen Informationen zur Chorarbeit werden auf der Homepage des CHORWERK der HfM SAAR.

(3) Jeder Studierende ist verpflichtet, sich selbständig über Programm, Probenzeiten oder Besetzungsdetails zu informieren.

Das Chorbüro