Prüfungsmodell gültig für die Studiengänge BoM und MoM

 

 

Künstlerisch-praktische Prüfung


1.  Hauptfach Dirigieren – Schwerpunkt Chorleitung

  • 1.1  Dirigieren Orchester (Dauer bis 15 Min.)

Dirigieren und Partiturspiel einer vorbereiteten Sinfonie oder eines symphonischen Werkes Die Werke werden zwei Wochen vor der Prüfung bekannt gegeben. In der Regel stehen ein Streichquartett / -quintett und Klavier für eine Probenarbeit von bis zu 15 Minuten zur Verfügung.

  • 1.2  Dirigieren Chor (Dauer bis 15 Min.)

Dirigieren und Partiturspiel eines vorbereiteten a cappella Chorwerkes. Die Werke werden zwei Wochen vor der Prüfung bekannt gegeben. In der Regel stehen ein kleines Vokalensemble und Klavier für eine Probenarbeit von bis zu 15 Minuten zur Verfügung.

  • 1.3  Dirigierpraktisches Klavierspiel (Dauer bis 15 Min.)
    • 1.3.1 Klavierauszugspiel (vorbereitet)
        • einen Abschnitt aus einer Oper (mit stimmlicher Markierung der Gesangspartien)
        • einen Abschnitt aus einem Chorwerk mit Orchester (mit stimmlicher Markierung der Gesangspartien)
    • 1.3.2 Vom-Blatt-Spiel
        • aus einer Oper (Klavierauszug, stimmliche Markierung der Gesangspartien)
        • aus einem einfachen Symphoniesatz (Partitur)
        • aus einem Chorwerk mit Orchester (Klavierauszug, stimmliche Markierung der Gesangspartien)
        • aus einem vierstimmigen Chorsatz (Partitur)

Die Note in „1. Hauptfach Dirigieren – Schwerpunkt Chorleitung“ ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel aus 1.1, 1.2 und 1.3.


2.  Künstlerisches Nebenfach (Dauer bis 10 Min.)

Die Prüfungskommission kann entscheiden, dass die gewählten Werke nur ausschnittweise vorgetragen werden bzw. dass dieser Prüfungsteil entfällt.
  • 2.1 Pflichtfach Klavier

Vortrag mittelschwerer Werke aus drei Stilepochen

  • 2.2 Pflichtfach Gesang

Vortrag eines vorbereiteten Werkes – Vom-Blatt-Singen

  • 2.3 Weiteres Instrument (sofern vorhanden)

Vortrag zweier selbstgewählter Werke aus verschiedenen Stilepochen auf dem Hauptinstrument

 

Theoretische Prüfung


1.  Musiktheorie / Gehörbildung

  • 1.1  Schriftliche Prüfung (Dauer 90 Min.)

Nachweis eines hervorragenden Gehörs; Hören komplexer rhythmischer, melodischer und harmonischer Vorgänge; Beherrschung der Satzlehre; Erstellen eines homophonen und polyphonen Satzes; Analyse, Ergänzen und Erfinden von Rhythmen und Melodien.

  • 1.2  Mündliche Prüfung (Dauer bis 5 Min.)

Kolloquium über Themen der Musikgeschichte, Ad-hoc-Analyse, kurze Darlegung des Berufsziels.

Anmeldungsfristen und andere Info kann man hier finden.